Europa hat Recht! Europas Zug von Fremdbestimmung zu politischer und individueller Selbstbestimmung

Europa hat  Recht!

Europa hat Recht!Vortrag von Dr. Johannes Pichler, Universitätsprofessor für Europäische Rechtsentwicklung der Karl-Franzens-Universität Graz

2008 im  NÖ Landhaus, Wien

 

Europa hat Recht!

Europa hat seine Identität im Recht!

 

Liebe Europaneugierige, lassen Sie mich euphorisch beginnen und lachen Sie mich nicht gleich aus, dass da einer seinen senilitätsbedingten Überschuss an Staatstragenheit ausleben muss.

 

Ich mag dieses mein Europa. Es ist meines, gehört mir wie Ihnen. Ich finde es überall als meines wieder.  Egal ob ich in den Tempeln von Hagar Quim in Malta stehe, bei den Felszeichnungen von Alta in Nordnorwegen, in Palos de Huelva, wo Columbus aufgebrochen ist,   egal ob ich am alten Gerichtsberg Areopag in Athen stehe oder vor dem Portal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg-Kirchberg, egal ob ich tief betroffen und verletzt durch Lagergassen von Auschwitz gehe, egal ob ich im Dom zu Aachen stehe oder auf allen Vieren in das kleinste Erdkirchlein in der Mani am Südzipfel des Peloponnes hineinkrieche, es bin immer ich, es ist überall ein Teil von mir und in mir, ich fühle von überall dort her ein kleines Erbe in mir. Ein geistiges, ein kulturelles Erbe, eine identitätsstiftendes. Kein geopolitisches, das will ich hier gleich unterbringen.

 

Ich fühle mich überhaupt nicht fremd an allen diesen Plätzen, auch ohne all die Sprachen zu können, die man bräuchte. Ich fühle mich dennoch überall auch zu Hause, fühle mich so sicher wie daheim, oder fast so sicher. Haben Sie Geduld mit mir, darf ich Ihnen ein wenig erklären warum das so ist?

 

Europa wird gerne aus unterschiedlichsten Gründen ein „Sonderfall“ genannt, wegen seiner  Wirtschaftsformen, wegen seiner in der Tat pathologischen Expansionspsychologie und und und wegen ähnlicher Größenwahnsinnigkeiten. Damit haben wir aber Schiffbruch erlitten, hin und hin.

 

Der einzige Grund, der mir dazu einfällt, Europa zu einem Sonderfall zu erklären, ist der, dass Europa einen roten Faden erkennen lässt: der von Fremdbestimmung zum Selbstbestimmungsrecht, zum Selbstbestimmungsrecht in allen nur denkbaren Facetten des individuellen wie politischen Selbstbestimmungsrechts. Ein roter Faden von Unwürde zu wenig Würde, von wenig Würde zu mehr Würde und von dort zu jener stolzen Würde, wie sie im ersten  Satz der Europäischen Charta der Grundrechte im Verfassungsvertrag steht (Text Folie 1 am Display im Hintergrund). Das ist es, was Europa ist!

 

Das kann man zwar schnell mal als einen Kontinent des „rechts-gesteuerten Egoismus“ entlarven wollen. Ehe wir aber daran gehen, eine Europäische Charta der Menschenpflichten zu schreiben, was wir wohl auch noch tun werden müssen, müssen  zunächst einmal die europäischen Menschen-Rechte in Reinkultur abgeklärt werden. Und erst dann kann „aufgeklärt“ werden.

 

Europa hat auf seinem schwierigen Weg von allem etwas mitgenommen. Manchmal haben die mitgenommenen Dinge lange geschlummert, sie sind aber immer wieder erweckt worden. Oft und wieder – und wieder auch das Falsche. Aber von allem Sinnhaften und von allen Geistern ist Europa etwas geblieben, im Denken, im Fühlen, im Handeln und von dort hinüber in sein Recht – und immer ging es um einen Kampf ums Recht. Aber nicht um irgendein Recht  im Allgemeinen. Nein es ging immer um das Selbstbestimmungsrecht – das Recht der selbstverantwortenden Person.

 

Es ging also immer um Autonomie.

 

Schon dieser Begriff Auto-Nomie zeigt, dass das Recht über sich selbst zu bestimmen,  Recht und Pflicht in sich trägt: über sich selbst bestimmen heisst zwar bestimmen zu dürfen, heisst zugleich aber, nicht nicht zu bestimmen, sondern eben verpflichtend sich selbst zu bestimmen, weil es sonst andere tun müssten. Denn geordnet muss jede Gesellschaft nun einmal werden. Absolute, grenzenlose Freiheit würde sich sofort selbst strangulieren, mit großer freiheitlicher Freude sogar. Der Europäer, die Europäerin weiß um diese Gesellschaftsverwiesenheit der Person. Was allemal auch Beziehung und Verbundenheit mit  anderen in sich begreift und damit  die Pflicht sich beim Selbstbestimmen auf die anderen abzustimmen.

 

Europa hat von allen seinen Äras Bleibendes. Vom christlichen Grundkonzept sowieso, das muss man allen sagen, auch denen, die das als historisch belastetes Ärgernis empfinden. Lesen Sie nur mit mir den ersten Satz (hinter uns am Display: „Art II-61: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) der schon genannten Charta und sagen Sie mir, wie man Würde, dignitas, dignity, dignité  anders auflösen könnte als metaphysisch. (Und ich bin dennoch kein wild gewordener Thomist, lieber verehrter Herr Sloterdijk!)Ich will sie nicht künstlich provozieren, Herr Sloterdijk, aber was soll den „unverzichtbare Würde“ anderes sein, als die reizfrei gemachte, säkularisierte Begrifflichkeit von der Einmaligkeit und christologisch eben so genannten Gottebenbildlichkeit des Menschen? Ich verstehe daher auch gar nicht die Aufgeregtheit der christlichen Fraktion im Verfassungskonvent, dass sie mit dem Gottbezug in der Verfassung nicht durchgekommen ist. Steht ja de facto eh alles da in Art II-61! Und wenn dieser Artikel eines Tages frei und auch ohne faktische Behinderungen und dies von gelebten (abendländischen, das hört sich eurozentristisch an, ich weiss, aber das sind sie halt nun einmal, wohlgemerkt) Menschenrechten umgeben von der Hagia Sophia wehen sollte, dann kann man auch über den Türkeibeitritt reden. Aber erst dann. Ist doch nur bedauerlich, dass die ach so staatsgefällig sein wollende Kirche sich so gründlich von den aus ihrem geistigen Schoß entsprungenen Menschenrechten selber abgeschnitten hat. Klar, Rom war nie der Schoß dieser Menschenrechte, aber die Klöster waren es – und die gehören doch irgendwie auch zu dieser ursprünglich zwar kleinasiatischen, aber letztlich europäischen Kirche, oder? Wir kommen dorthin sicher in unserer Podiumsdiskussion zurück.

 

Europa hat Bleibendes von Aristoteles, von Plato, von Ovid, von Seneca, ja schon auch von Vergil, aber eben doch auch von Marc Aurel. Hat Bleibendes von Konstantin,  von Dante Alighieri, von Thomas von Aquin, von Francisco de Vitoria, von Thomas Morus, von Hugo Grotius, von Erasmus von Rotterdam,  von Thomas Hobbes, von John Locke, von Montesquieu, von Rousseau, von Lafayette, von Olympe de Gouges, von Immanuel Kant, von Karl Marx, von Bertha von Suttner, von Vogelsang, von Rosa Luxemburg,  von Jean Monnet und und und von all jenen, die ich mehrheitlich weglassen muss, um sie nicht durch Namensaufzählerei zu fadisieren.

 

Keine und Keiner hat umsonst gelebt. Keine und Keiner ist  wirklich tot. Sie sind wir und wir sind dieses gewordene Europa, das sich ins Recht eingemeißelt hat, wie die zehn Gebote. Alles, was an Errungenschaften erdacht wurde ist langsam in den Wald des Rechts aufgegangen. Man könnte gar nicht sagen bei welchem Baum welche Wurzel von welcher Idee gespeist wurde. Aber es ist ein schöner Wald geworden. Zugegeben ein ruhiger, aber ist  das schlecht? Ist das wirklich so fad? Heute stellt sich dieser Wald in der Europäischen Menschenrechts-Charta dar. Er könnte sich nicht schöner und friedens- und gerechtigkeitsbemühter darstellen, auch wenn die Einbettung in unsere Sinne noch ein wenig stockt.

 

Aber lassen Sie mich gleich dazusagen, dass man Europa nicht lieben muss. Es genügt schon diesem gewordenen Europa Respekt zu erweisen. Es ist alles, was wir heute genießen und es gar nicht mehr merken, dass es gar nicht selbstverständlich ist, mit viel Leid und, ja, tragisch, so ist Europa auch, mit viel Blut erkauft worden.

 

Lassen Sie mich sofort wieder zu den Sonnenseiten kommen:

 

Zeigen Sie mir einen Kontinent, der alles in sich aufgenommen hat, was je gewesen. Ein Kontinent der scheinbar alle Lehren auch immer wieder vergessen hat. Aber eben nur scheinbar. Denn dieser Kontinent  ist sich doch nach jeder Untiefe auf einem höheren Sockel seines Erworbenen bewusst geworden. Leider ist Europa auch immer wieder an der ewig und immer eingeimpften Großmannssucht angestrandet und hat immer seine geopolitischen Träume kultiviert, zuletzt in den Lissabon-Zielen. Ich weiß natürlich auch, dass alles was wir gerecht teilen wollen, das meint europäisches Sozialrecht, jedenfalls zuvor einmal erwirtschaftet werden muss. Aber warum misst man sich denn dann in den Lissabon-Zielen just mit Amerika? Weil dort gerecht verteilt wird, oder was? Weil Geld in Bombern und Bomben gut angelegt wäre, oder wie?

 

Dann: Zeigen Sie mir einen Kontinent, der sich zumindest nicht dagegen verwahrt, seinen Namen aus der Mythologie seiner Anfänge gewählt zu haben – gleichgültig ob die Zeus – Europa story, milde eingestuft eine Entführungsgeschichte, nun wirklich ernst genommen wird oder nicht.

 

Ferner: Zeigen Sie mir einen Kontinent, der trotz all seiner grauenhaften Irrwege, trotz aller seiner Kain und Abel Wiederholungen, trotz aller seiner selbst verschuldeten Verstrickungen den Glauben an die Metamorphose nicht verloren hat und heute wie Philemon und Baucis ineinander gewachsen ist.

 

Darf ich Ihnen dieses Wachsen und Ineinanderverwachsen ein wenig vorführen? Im Überflug, sozusagen? Ich tue es nur soweit, dass Sie sehen, warum ich dieses Recht Europas, wie es heute einmal vorläufig in der neuen EU-Grund-Rechte-Charta gipfelt,  als Kulturgut und als die geistige Identität Europas ansehe.

 

Die Archaik hat noch nicht nach gut und böse gefragt, sondern  nur  nach richtig und falsch.  Die Folgen eines Tuns ergaben sich nur aus dem eingetretenen Erfolg als Element der Zurechnung. Das haben wir heute wieder aus ganz pragmatischen Gründen in den sogenannten Gefährdungshaftungen. Das Gremium, das in der Archaik ein Tun beurteilt ist die Versammlung  aller Rechtsgenossen, das sogenannte Thing. Dieses trifft sich unter freiem Himmel. Weil man Recht und Religion noch nicht trennt, tagt man nahe der Wachfunktion der Ahnen, also immer in der Nähe der Gräber. Wir sehen dies heute noch schön in den skandinavischen Richterringen oder in Stonehenge. Dieses Denkmuster einer genossenschaftlichen Gerichtsbarkeit haben wir heute ganz stark, ganz unakademisch – aber trotzdem auch nicht weniger störanfällig als unsere Römischen Systeme – in der amerikanischen Jury. Und auch noch oder wieder, abgeschwächt, in der heimischen Geschworenengerichtsbarkeit. Es gehört schon auch tatsächlich zum Selbstbestimmungsrecht dazu, dass nur annähernd Gleiche über annähernd Gleiche zu Gericht sitzen dürfen. Dieses Thing bemüht sich zuvorderst um Versöhnung, will über Sühne zum selbst gefundenen Frieden hinführen. Auch das haben wir in jüngster Zeit wieder am Tapet, in der Mediation. Den dann noch offen bleibenden Rest an Vergeltungsbedarf überließ man den  Göttern (wir Heutigen überlassen ihn dem Zorn,  , Herr Sloterdijk). Recht war eben auch bei uns einmal nur ein Teil der Religion.

 

Die Antike geht schon  einen Schritt weiter und fragt nach den Gründen eines Tuns, nach den Motiven. Aber da sich mit  der Staatswerdung auch in Europa zunächst wie immer in Transitionen ein herrschaftliches System gegen die älteren genossenschaftlichen Strukturen durchgesetzt hat, geht dieses Recht des Urteilens an die Noblen. Das nennen wir  Adelsgerichtsbarkeit.  Der berühmteste Platz einer solchen ist  der Areopag unterhalb der Akropolis von Athen.

 

Europa ist  aber Europa. Es will, wie ich schon sagte, über sich selbst bestimmen. Daher bilden sich  die ersten Bürgergesellschaften. Am bekanntesten ist  die von  Athen. Aber es gibt andere zu gleicher Zeit auch. Wenn sie ihren nächsten Urlaub auf Kreta verbringen, in Agios Nikolaos oder im noch chiceren Elunda, dann fahren sie doch einmal kurz hinauf  Richtung Zeushöhle, dann kommen sie auch an der frühen RepubliksstadtLahtu vorbei. Diese jungen Bürgergesellschaften verjagen den Adel kurzerhand. Ich sagte schon, Europa will selbstbestimmt leben.

 

So eben entwickeln sich die ersten Bürgerversammlungen, werden europäisches Erbe. Diese haben nicht nur Parlamentsfunktion, sondern auch Richterfunktion. Viel an gesellschaftlichem Aufwand wird ab nun auf die Frage der Gerechtigkeit geworfen. Ein hohes Ideal entsteht, das uns bis heute nicht mehr verlassen hat. Auch das ist ein europäisches Kulturgut. Kein anderer Kontinent müht sich sosehr ab mit der Gerechtigkeit. Schauen Sie nur auf den Jakob von Metzler Fall oder den des gerade unlängst von einem neunfach überführten Triebtäter mißbrauchten und ermordeten Buben. Andere Kulturen hätten mit derlei Tätern längst kurzes Federlesen gemacht. Wir plagen uns ab, um auch hier noch Gerechtigkeit zu suchen.

 

Dieser erste griechische Kulturschritt, Rechtskulturschritt zu Selbstbestimmung und Gerechtigkeitssuche hat nur einen argen Haken: Es bestimmen nur Vollbürger, sagen wir mal Patrizier. Heloten, das sind in etwa die Nicht-Vollbürger, und die Frauen haben so gut wie keine Mit-Bestimmungsrechte.

 

Die erste Volksherrschaft, Demokratie, baut also auf der Idee auf, dass Bürger sich selber untereinander und gegeneinander vertraglich verpflichten. Das ist der frühe Sproß des Gesellschaftsvertrags, auf dem wir heute immer noch fußen. Der führt konsequenterweise auch zu einem Modell der Selbstverwaltung. Gewählte, von den Bürgern gewählte, auf Zeit, allerdings nur ganz kurze, bestellte „Politiker“, würden wir heute sagen, leisten Arbeit am Funktionieren der selbstbestimmenden Gesellschaft. Und eine ganze Kaste wird freigestellt zum Nachdenken über Gerechtigkeit, Staat und Person. Ich nennen nur Sokrates, Aristoteles oder Plato. Die bringen eine europäische Staats-, Rechts- und Gesellschaftsphilosophie zuwege, die sich zwar nicht in Allem, aber in Einigem  heute immer noch sehen lassen kann und die Grundfragen menschlichen Seins so abgearbeitet haben, dass wir heute immer noch bei ihnen nachschlagen können. Und der Rest der Welt mit uns.

 

Dann kam Rom. Dieses wurde angeblich von zwei Jungunternehmern als start up gegründet, Romulus und Remus. Auch so eine europäische Geschichte, virtuell, ein wenig Second Life like, nett, aber nicht wahr. Recht ist in Rom schon nicht mehr nur von den Göttern gegeben (denen bleiben noch ein paar Nischen von fas und nefas), sondern schon Teil einer gezielten gesellschaftlichen Planung. Da wird schon ganz auf modernes Europa gespielt. Man sieht sich nach einem best practice model um – und holt sich das Beste und Rationale für seine zwölf Tafeln aus Griechenland ab. Eine Expertenkommission überarbeitet das Ganze dann noch nach den Erfordernissen von Ort und Zeit. Frühes Brüssel. Man ist klug geworden – leider gleich auch einmal größenwahnsinnig, kurz imperialistisch.

 

Auch Rom beginnt wieder bei einem Königtum und einer Adelsherrschaft. Auch da protestieren die Bürger und leisten erstmals das, was wir heute zivilen Ungehorsam nennen. Die Bürger und Handwerker ziehen einfach aus Rom aus, das meint die herzige story von der secessio in monte plebis. Die verkünden ihr Programm. Macht euch, wenn ihr uns nicht mitbestimmen lassen wollt, euren Schmarrn doch alleine. Das will der Adel einleuchtenderweise nicht. Man arrangiert sich. Eine recht europäische Nummer das ganze, eine erste sozialpartnerschaftliche sozusagen.  Von da ab bekamen die Bürger ihre Volkstribunen innerhalb des Systems und einen Senat, der angeblich nur mehr gemeinsam mit dem Volk Gesetze beschließen konnte. Diese Verfassungsgarantie sehen sie heute noch verewigt überall in Rom, auf allen Säulen – und heute noch auf allen Kanaldeckeln: SPQuR, Senatus Populusque Romanus, der Senat (der kommt zuerst) und das Volk von Rom haben beschlossen. Nun, zumindest der Theorie nach ist der Kampf ums Selbstbestimmungrecht gewonnen. In der Praxis bleibt Rom ziemlich feudal und patrizisch – und kolonialistisch. Das ist es, was vielen, die Europa über die römische Großgeschichte verkaufen wollen, für herzeigenswert und marketingwirksam halten – und vielleicht behalten die sogar ein wenig recht. Mir gilt es anderes zu paradigmatisieren:

 

Nichtsdestotrotz überlässt die römische Verfassung den Bürgern – allerdings auch hier zunächst wieder nur den echten römischen Vollbürgern – ein hohes Maß an Selbstbestimmungsfreiheit. Bürger konnten untereinander über allgemeine Vertragsfreiheit ihre Verabredungen weitgehend selbst frei treffen. Recht entsteht nun nicht mehr nur durch Gesetz, sondern auch durch Vertrag, ius ex pactu. Diese Idee verlässt Europa nicht mehr und auch wir regeln heute  unsere Verhältnisse üblicherweise selbstbestimmt über Verträge. In der Form der unternehmerischen Freiheit steht diese Freiheit sogar wörtlich so in der Grundrechte-Charta.

 

Und es entsteht ein feinsinniges Gerichtsbarkeitssystem.

 

Immerhin hat man sich aber auf ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit eingefunden. Anders als die Griechen, die die Philosophie über das Recht in die Hände von Denkern und in der Anwendung in die Hände von gewählten Bürgerrichtern gelegt hatten, ist in Rom die Sache des Rechts bei Gelehrten, kurz Juristen, angesiedelt worden. Die griechische Justiz kam den Römern zu sehr aus dem Bauch heraus, weswegen die amerikanischen Verfassungsväter Washington, Madison und Jefferson daran Gefallen fanden und damit das Genre des Westerns wegen seiner einfachen, klaren, schnellen Lösungen zu einem Erfolgsmodell der Filmkommunikation werden konnte. Richtige Lösungen entstehen für Rom im Kopf und nicht im Bauch. Dabei ist ein Recht entstanden, ein Juristenrecht freilich, das sich in der alltäglichen Befriedungspraxis bewähren musste – und bewährt  hat.

 

Dieser immer breiter werdende Rechtskanon wird dann um 550 unter Kaiser Justinian aufgezeichnet, als sogenannter Codex Juris Civilis. Man kann sagen, dass dieses römische Recht ganz Europa auf einer tiefen Ebene, oft scheinbar gar verschüttet, letztlich durchträgt, ab dem Mittelalter die (!) Grundlage aller europäischen Zivil- und Alltagsrechte wird und ob seiner Gescheitheit und Durchdachtheit auch heute in allen Reformkommissionen für ein neues europäisches Privatrechtsgesetzbuch, das wir weiß Gott brauchen werden, immer noch als Verständigungsplattform dient. Gestatten sie mir einen schnellen Ausritt: Es ist dies das selbe römische Recht, das auch den ganzen osteuropäischen, byzantinischen Raum inklusive Ukraine und Russland trägt, weswegen wir uns heute nicht immer so fundamental fragen müssten, mit welcher Begründbarkeit Osteuropa denn ganz und gar auch Europa sein solle. Eben deswegen.  Das römische Recht als tiefe Grundlage der Bewältigung des Konfliktalltags ist eine der Begründungen und Baupfeiler Europas, die zweite liefere ich Ihnen sofort.

 

Denn dann kommt nach dem Toleranzedikt von 313 eine neue Ordnungsphilosophie und Rechtsphilosophie nach Europa. Sie kommt, wie fast alles des frühen Europa, aus Kleinasien. Es ist dies das Christentum. Von Diokletian, dessen Alterspalast Spalato sie heute noch in Split durchwandern können, zum letzten Mal verfolgt, ist das die neue Religion und Politik der kleinen Leute. Es geht schon wieder um Selbstbestimmung, diesmal in Form (und vielleicht auch nur Verkleidung) der Religionsfreiheit.

 

Konstantin der Große (wir sollten übrigens alle, die diesen Beinamen tragen, nur mit äusserster Voricht bewundern), ein  Wahlenkel des letzten Christenverfolgers, weiß die Sache verloren, wenn er diese neu erwachende, programmgeleitete Bürgermacht nicht ins Boot holen kann. In hoc signo vinci, ist auch wieder eine so hübsche europäische story.  Weil er im Zeichen des Kreuzes gesiegt hatte, bekehrt Konstantin sich  angbelich zum  Christentum und macht es so zu  einer anerkannten Religionsgesellschaft, ja zur führenden. Staatsreligion wird sie erst etwas später. Damit beginnt zwar ihre Chance, damit beginnt aber zugleich ihr Sündenfall.

 

Nun beginnt aber wieder eine so typisch europäische Geschichte. Konstantin versteht sich natürlich als irdisches Oberhaupt dieser Kirche. Gut getarnt als ihr Beschirmer. Und die Kirche lässt sich auf  diese Unterwerfung zunächst ein. Sie weiß, sie hat Zeit und sie weiß, die Zeit arbeitet für sie.

 

Warum? Nun  mit einem Programm, in dem die Letzten die Ersten sein werden, in dem man nicht mehr wie in Griechenland über die Auserwähltheit und Göttergefälligkeit, nicht  mehr wie im mosaischen Bekenntnis über blanke Gesetzestreue in den Himmel kommt, sondern in der der Letzte und Kleinste unmittelbar Teil hat an Gott, er und sie (!) Teil Gottes und Gott in ihr und in ihm ist und sie einen direkten Zugang zu ihm, über Liebe und Glaube hat, (damit) schafft man eine politische Revolution. Klar.

 

Aber das neue Ideal wird kein Spaziergang für die Menschen, falls sie das vermuten sollten. Recht bloß nicht zu brechen erfordert nicht sehr viel, eigentlich nur Artigkeit und Anpassungsfähigkeit. Und Pharisäer-Stehvermögen. Sein Verhalten auf das abzustellen, was einem die Gebote der Liebe und der Nächstenliebe ansagen und dann auch noch das Gewissen zuruft, das ist alles andere als eine bequeme Partie. Auch wenn es zunächst so aussieht. Die Meßlatte wird zugleich so hoch hingehängt wie noch nie zuvor.  Gott weiß alles, sieht in dein Innerstes, weil er ja auch in Dir ist.  Jetzt kann man sogar auch schon in Gedanken sündigen und zum Brecher der Liebesordnung werden. Ich habe gesündigt, in Gedanken, Worten und Werken. In Gedanken! Das hält doch niemand aus! Daher kommt erstmals auch gleich eine neue Rechtsphilosophie, eine zutiefst abendländische, zutiefst europäische, und überdies grundvernünftige Remedur. Bereue, ehrlich! Dann wird das Getane auch wieder getilgt.

 

Wenn man am Montag schon wieder umschmeisst und den vielen Versuchungen erliegt, genügt es am Wochenende diese Unzulänglichkeit vor Gott hinzulegen und zu sagen, Herr Du siehst mich doch in meiner Schwäche, ich will ja, aber alles ist stärker, Herr verzeih mir – und er verzeiht. Das ist der Anfang europäischer Rechtspsychologie! Ein phantastisches lebensnahes Angebot, um mit sich leben zu können!

 

Da wird erstmals in der Geschichte – und nicht  nur in der europäischen, sondern in der Geschichte der Menschheit, – der Mensch vor sich selbst im Verhältnis zu einer Höheren Ordnung ganz und gar frei gestellt, zu seiner eigenen Entscheidung. Er kann zum Guten auch nein und zum Bösen ja sagen.  Der volle freie Wille ist da, Willensfreiheit als europäische Grundsignatur. Er oder sie muß etwas nur vor sich verantworten können, um mit Gott im Reinen zu sein. Und es muss, wenn man sich willentlich zum Bösen entschieden hat, also der Hartnäckige, der nicht Bereuende mit  seinem Seelenheil bezahlen. Voll und ganz. Es geht ab jetzt um alles oder nichts. Das wiederum ist eine arg harte Sanktion! Da ist eine kleine römische Strafe doch leichter auszuhalten, oder?

 

Diese grundeuropäische Kirche lernt das natürlich auch sehr schnell, dass man Menschen nicht in die Aussichtslosigkeit treiben darf wie Tantalus und Sisyphos  – und bietet daher ab dem Mittelalter einen postmortalen Brückenbau zum Himmel an. Zeit zieht als Zwischendecke zur Ewigkeit ein. Die nachträgliche Bereinigung wird möglich.  Das Purgatorium, das Fegefeuer wird erfunden. Sehen Sie wie früh die Psychologie der Befreiung und der Hoffnung rechtsstrukturell in dieses Abendland einzieht?

 

Und noch eine neue europäische gebliebene Rechtsidee kommt ganz früh daher, im Vater Unser, wie wir es heute haben. Denn da steckt ein, wenn überhaupt noch, dann heruntergeleierter Satz drinnen. Der ist aber eine Bombe und wird auch die  weiteren Rechtsentwicklungen beeinflussen. Recht hört auf streng zu denken, sondern psychologisch zu werden: Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.

 

Das heisst erkannt zu haben, dass wir zur Kenntnis nehmen (empirisch besehen: es müssen), dass uns immer irgendwer irgendwas schuldig bleibt, kurz uns Unrecht zu fügt und dass wir selber auch Unrecht stets weiterreichen, dass wir als Lehre daraus aber einander Einsicht in diese unausmerzbare Unzulänglichkeit entgegenbringen sollen: wie auch wir vergeben den Schuldigern.

 

Das reisst auch das Recht um. Da purzelt die Idee der Billigkeit über die christliche Vordertür herein und über die logische Hintertür kommt dann noch ein Element herein, das Rom schon kannte aber nicht so hoch hinhängt hatte, das ist die culpa, die Schuld. Sie wird Europa dramatisch verändern. Wir  haben dieses Denkmonument bis heute (die Hirnforschung stimmt uns  Jurist.innen da jetzt ein bissl gar  noch unruhiger als es die Psychologie schon geraume Weile tut). Wir haben dieses Denkmonument nicht nur im Beichtstuhl beim mea culpa, diesem Ort der Selbsteinsicht und Selbsbezichtigung. Nein wir haben sie als leitendes Element allen Einstehenmüssens, vom Strafrecht bis zum Zivilrecht. Nur was jemand schuldhaft begangen hat, dafür muss er oder sie ab jetzt einstehen. Alles andere war ein Unglück oder Unfall. Endgültig Adé Archaik. Jetzt kommt es nur mehr auf den subjektiven Wollensanteil im Handeln an. Diese Verschuldenshaftung kommt erst jetzt wieder ein wenig ins europäische Gerede. Es sei doch praktischer, manchmal nicht langwierig den Täter zu überführen sich abzumühen, sondern dem Opfer schnell zu helfen.

 

In dieser europäischen Liebesordnung gibt es jedoch von jeher Krach. Wäre nicht Europa, wenn es anders wäre.

 

Konstantin beruft 325 das Konzil von Nicäa ein. Es geht, wie so oft noch, um einen kircheninternen Lehrestreit. Der ist zwar theologisch theoretisch bedeutend. Ich muss ihnen den aber dennoch hier vorenthalten. Heraus kommt jedoch unter der Schutzherrschaft des Staates jenes Glaubensbekenntnis, das im Wesentlichen bis heute gilt. Es ist dieses zugleich eine Art europäisches Verfassungsbekenntnis.

 

Ab jetzt wird diese Kirche der inneren Freiheit, der Entgrenzung, der Lösung des Einzelnen von seinem Kollektiv, von Staat und von Gesellschaft Teil der neuen Rechtsordnung. Sie, diese Kirche ist es, die den europäischen Staat baut, den byzantinischen genauso. Das ist nun der zweite, versprochene Beweis, warum Osteuropa gänzlich  Europa ist.

 

Christus – mit seiner höchsten Selbstbestimmungsform aus Liebe statt aus Recht, ist das ein  naiver Versuch, der zum Scheitern angelegt ist ? Direktzugang zu Gott, Gerechtigkeit plus Billigkeit, strenges Recht der Pharisäer überwunden? Paradiesische Freiheit?

 

So viel Freiheit, sagt ab nun eine den Laden übernehmende Theologie, die sich seit dem Hl Augustinus breit  macht, kann man den Menschen doch um Gottes und um des Himmels willen gar nicht zumuten . Und nun kommen neuerdings erst wieder neue Rechtskorstette. Kirchenrechtliche. Die werden so kleinlich, investigativ wie nie zuvor, wie sie sich später in albernen Beichtspiegeln spiegeln. Was, wann, wie oft, alleine oder mit anderen – so wird die Seeleninquisition in Beichstpiegeln über Europa drübergezogen – und ein Neurosenkontinent wächst heran.

 

Der gerade große Wurf dieser Kirche wird also flugs wieder eingeebnet. Diese Staatskirche wird ängstlich, aber dafür mächtig und reich. Und sie betoniert sich  ab nun in einem Kirchenrecht zu, was ihr allerdings merkwürdigerweise heute erst, also post festum und überdies nun den falschen Adressaten  umgehängt wird, die sich eh schon für alles entschuldigen. Na ja, verehrter Abbas Maximus Angerer, vielleicht dann doch auch nicht immer den falschen Adressaten, wenn ich an den armen Italiener denke, der da unlängst einfach nicht mehr konnte und man ihm dann von „ganz oben“ (nomina sunt odiosa) herab in alter Scheiterhaufenmanier dafür das christliche Begräbnis verweigerte. Oh Gott, Europa, müssen wir da noch immer durch?

 

Aus dieser selben Kirche – bitte, und nur aus ihr! – geht aber stets und immer und immer wieder revolutionäres Denken hervor. Nein, ich meine jetzt nicht zuvorderst die Albingenser, ich meine die großen Denker und Reformatoren, die durchwegs aus Klöstern, Inbegriff des Denkens und Fühlens, kamen. Freilich, mit diesen Katharrern hat die Kirche ganz früh schon ihre fulminante und lange erfolgreiche Karriere als Ketzer- und Hexenverbrennungsmeisterin begonnen. Ein tragischer Makel, den man auch mit Verrenkungen im Erklären nicht los wird. Man muss nur schnell gleich hinzusagen, ohne Aufzurechnen, strikt nicht, dass das, was da im Namen der Liebe alles angestellt wurde natürlich weisenknabenhaft im Schatten dessen steht, was im selben Europa im Namen der Rassenreinheit oder in der anderen Ecke namens der Klassenreinheit in vergleichsweise ein paar Jährchen an so um die vierzig Millionen Ermordeten und Verschwundenen begangen wurde.

 

Lassen Sie mich aber sofort wieder zur reinen Habenseite Europas zurückkehren. Die beginnt, sorry, schon wieder mit dem Christlichen, diesfalls mit dem christlichen Naturrecht. Da wird zunächst einmal die Welt als mit ihrer Schöpfung in volle Freiheit entlassen, sich weiter zu schöpfen. Hugo Grotius, einer der Namen den man gehört haben sollte, philosophiert, ebenso wie Rene Descartes, vor sich hin, nicht ungefährlich so um den Beginn des Dreissigjährigen Krieges, dass Gott zwei mal zwei auch nicht mehr fünf werden lassen könne. Patsch. Das heisst nicht weniger, als dass die Menschen die Sache des europäischen Mittelalters überwunden haben.

 

Jedoch: Das europäische Mittelalter ist nicht dunkel, wie dümmlich gerne daher geredet. Es hat da seine Rechtswerte der Vielfalt in höchstem Ausmaß kultiviert. Und Europa leiht, ohne sich dessen so recht bewusst zu sein, heute noch heftig dort an. Die Idee der Subsidiarität beginnt nämlich gerade damals zu blühen. Jede Subgesellschaft hatte im Europa des Mittelalters ihr eigenes, weitgehend von ihr selbst gefundenes Recht. In der Stadt des europäischen Mittelalters entsteht nämlich wieder einmal die Idee, niemand anderen als die Bürgerschaft, vertreten durch einen von ihr selbst gewählten Richter, über sich richten zu lassen. Um diese selbstbestimmten Stadtrechte und die Selbstverwaltung ging der ganze Kampf gegen die Kronen und Reiche. Schauen Sie nur mal nach Siena, Florenz oder eben so gut nach Visby auf Gotland. Es ist überall das gleiche Europa, mit einer einzigen, europauniversalen Rechtsidee.

 

Der Haken hieran ist der, dass es kein Flächenrecht gab und keine harmonisierte Rechtsdurchsetzung, ausser der der Kirche für ihren Zuständigkeitsbereich. Das war die Chance für den Staat. Ich meine damit schon den beginnenden Nationalstaat. Dessen Verdienste sind groß, zugegeben. Endlich gibt es in einem Staat, der sich allerdings langsam mit der Nation zu decken beginnt, ein Rechts- und Gewaltmonopol. Das war ungeheuer binnenbefriedend, friedenstiftend. Aber das schafft eine neue Katastrophe. Und die ist gleich mehrerlei Ursprungs. Den Leuten wird einmal im Gegenzug zur Rechtsvereinheitlichung in einem beherrschafteten Recht eines Fürsten „ihr“ subsidiäres, lokal, regional vielfältiges Recht abkassiert. Und zum anderen werden alle in einem Herrschaftsstaat, eben dem Fürstenstaat, zu Untertanen. Das hängt uns nach bis heute, in unserer europäischen Mentalität  ergeben „nach oben“ zu  blicken, gebannt auf die Regierenden und Regierungen zu starren.

 

Um das zu überwinden haben Leute wie Thomas Morus ihr Utopia ersonnen und sind für ein solches „Europa neu“ auch gleich hingerichtet worden. Gehen wir doch mal in den Tower of London an sein Grab und sagen wir danke. Aber mit dem, den einen oder anderen oder gleich viele Umbringen hat sich´s in Europa nie gehabt. Denn dann haben Leute wie Hobbes und Locke die Idee des Gesellschaftsvertrags erst recht wieder ausgegraben.  Lausiges Pack. Und den Fürsten ins Gesicht geschmettert, dass wir Europäer.innen sie vertraglich angeheuert haben, eingekauft, angestellt, um unsere Sicherheit zu organisieren und nicht um uns unter dem windigen Titel ihres Amts von Gottes Gnaden unterjochen und für ihre eitlen, pseudo-nationalen Wettbewerbe ausbeuten zu lassen. Schauen sie sich nur mal Versailles an oder die österreichische Miniatur Schönbrunn, dann wissen sie wofür unsere Vorvorderen ausbluten mussten. Auch wenn wir da heute gedankenlos mit bewunderndem Ah und Oh durchmarschieren.

 

Europa aber ist Europa und lehnt sich dagegen wütend auf. Will wieder einmal Selbstbestimmungsrechte. Will jetzt im christlichen Naturrecht rotzfrech schon Menschenrechte haben. Rechte, die einem Menschen, also ihnen und mir, recht geben – vor allen anderen.

 

Das führt schnurstracks in die europäische Aufklärung.  Aber die ist, wer es nicht hören will soll weghören, doch nur die säkulare Tochter des christlichen Naturrechts. Dass alle Menschen frei geboren sind und natürliche angeborene Rechte haben, die ihnen niemand aber auch schon gar niemand abnehmen kann, das sind doch Sätze von Augustinern, Dominikanern und sonstigen verächtlich so genannten Pfaffenspintisierern und nicht die von Voltaire, auch wenn sich der Kronenkraxler damit im wahrsten Sinn des Wortes gut und teuer europäisch verkauft hat.

 

Und wieder einmal etabliert sich ein gesamteuropäischer Rechtsideenbestand, der, der durch das Recht den Untertan zur Person macht.  Zur einmaligen Person, die rechtlich geschützt denken und sagen können soll, wonach ihr gerade zumute ist.

 

Unglückseligerweise kriegt dieser mächtig angewachsene, unaufhaltsame europäische Rechtsideenbestand seine Realisierungschance nicht bei uns, sondern in Virginia. Bitte, die Virginia Bill of Rights von 1776 ist aber doch kein amerikanisches Produkt. Darin können sie Satz für Satz Locke, Montesquieu oder Rousseau nachlesen, genau hingeschaut sogar Plato.

 

Daher reimportieren die Aufklärer dieses Ding denn auch sofort wieder nach Europa, Lafyette zuvorderst. Aber das gelingt tragischerweise nicht ohne blanke, nackte Gewalt: 1789 in der Französischen Revolution, 1848 in der so gut wie ganz Europa in Brand steckenden Revolution. Ja soll denn das alles umsonst gewesen sein?

 

Nein, das ist es, was wir Europäer.innen sind. Sie Herr Sloterdijk betiteln ihr Buch „Falls Europa erwacht“. Wir waren immer erwacht, nur hat man uns mit Schlafmitteln und notfalls Bajonetten unsere europäischen Rechtsträume ausgetrieben. Aber das geht auf Dauer nicht gut und ging nicht und wird weiterhin nicht gehen. Ausser unsere Gleichgültigkeit siegt. Was ist denn aus den Dingen geworden? Wo ist denn unser europäischer Traum hingekommen, den Jeremy Rifkin uns zuschreibt? Gut, jedenfalls sind ab damals die europäischen Menschenrechte nicht mehr von der europäischen Tagsordnung verschwunden.

 

Tragischerweise haben sich die Nationalstaaten auch auf diese Themen draufgesetzt und die Menschenrechte zu ordinären Bürgerrechten herunter gebrochen. Die galten, wenn schon nicht ganz zu verhindern, eben nur für die Bürger mit Staatsbürgerschaft. Und diese aufgeheizten Bürgernationen bringt man erfolgreich gegeneinander auf. Und der gerade noch verdienstliche Nationalstaat wird unter feurigen Zurufen von Rousseau, dass die Nation, heilig sei und ihr letzter Selbstzweck, zur elendsten Panne Europas überhaupt.

 

Wenn über sich, über dem geheiligten Nationalstaat, dem in den Hymnen alle begeistert und beseelt ihr Blut darbringen wollen, keine Rechtsidee mehr Platz haben darf, dann, ja dann ist sogar  das Napoleonische Europakonzept noch  richtig. Unterwirf dir alle anderen, breite dein Recht über sie aus. Großeuropa, unter einer Krone, der ewige Großmannssuchtstraum. Schaurig. Kommt dann im 20. Jahrhundert ein noch Verrückterer daher, der über den nationalen Wahnsinn auch noch eine Rassenmassenpsychose drüberstülpen kann, dann ist es um eine europäische Rechtsidee ganz geschehen. Dann werden Nürnberger Rassengesetze möglich und Auschwitz wahrscheinlich – und dann auch wirklich. Was sich dann so ab 1926 auch noch in Russland, das ja vorher wohl auch immer Europa war, abgespielt hat, ist unbeschreiblich. Europa hat immer viel Schuld auf sich geladen und sein Recht mit Füßen und Stiefeln getreten.

 

Aber sehen Sie, so ist Europas Rechtsidee und Rechtskultur, deren man sich einfach nicht und nicht besinnen will: sie ist wie ein Stehaufmanderl immer wieder da. Wenn alles zusammenbricht am 8. Mai 1945, dann ist am 9. Mai 1945 alles Erworbene schon wieder da – und wird gleich wieder mehr.

 

Und dann endlich kommt es zu einem der unfasslichsten Stakkatos des Rechts. 1946 Gründung des Europarates, 1950 Erarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention, 1952 Gründung der EGKS. Sieht niemand, was da sich abspielt? Gulliver beginnt sich mit vielen Fesseln rundum selbst zu fesseln, Leviathan gibt seine Allmacht an Gerichte ab. An überstaatliche Gerichtshöfe wie den der EGKS, Anfang des EuGH, an den EGMR in Strassburg. Leviathan unterwirft sich Gerichtshöfen über den Staaten! Stellen Sie sich das einmal vor! Erstmals in dreitausend Jahren lassen Staaten zu, dass ihre eigenen Staatsbürger.innen sie verklagen können – und beste Chancen haben, auch zu gewinnen. In Strassburg und in Luxemburg. Der europäische Rechtsstaat ist also zusätzlich noch abgesichert durch einen europäischen Richterstaat. Ja was wollen wir denn eigentlich noch in Europa? Manna? Paradies? Das ist nicht verheißen. Dass wir diesen Richterstaat nunmehr wieder „erden“ müssen, den Erhalt des europäischen Wesens als Teil des Rechtsprechungsauftrags zu sehen, hat mit der Naturgesetzlichkeit des Pendelschlags zu tun.

 

Aber beim Recht und unserer Rechtskultur sind wir vorläufig einmal die Nummer eins in der Welt. Diese Ansage ist Bilanz, nicht eifernder Eurozentrismus. Wir müssen gar nicht mehr missionieren. Die Welt versteht es auch so. Was glaubt eigentlich ein Europaskeptiker, warum die grossen Migrationsbewegungen Europa zum Ziel haben?

 

Europas Recht strahlt jetzt schon längst, wo wir in unserer geliebten Froschperspektive es noch gar nicht wahrnehmen. Alle Staaten der Welt, die einen noch weniger, die anderen schon mehr, entkommen den Kernwerten und Vorgaben des europäischen Rechts nicht mehr. Demokratie als erste Ausdrucksform des Selbstbestimmungsrechts, Anfang und Zentrum der Menschenrechte, ist ein selfrunner. Dass selbst China das erfassen wird, ist doch keine Frage des Ob, sondern nur eine des Wann!

 

Selbst die düstersten Bananenrepubliken entkommen immer weniger der Zustimmung in die Einsicht, dass Menschen ihre eigene Gesellschaft bilden. Just daher kommen die politischen Grund-  und Freiheitsrechte und die Individualrechte als zweiter Kreis weltweit nicht mehr vom rechtspolitischen Forderungskatalog der Menschen herunter. Das ist der Status, den wir in Europa uns im 19. und 20. Jahrhundert mühsam erkämpft haben. Mittlerweile ziehen in konzentrischen Kreisen, so wie wenn man einen Stein ins Wasser wirft und die Ringe sich immer weiter hinausbewegen, die europäischen Grundrechte und Menschenrechte ihre Beispielsbahn.

 

Gut, an den sozialen Grundrechten arbeiten wir selber noch und müssen wir energisch weiterarbeiten. Aber wir haben sie zumindest einmal verkündeter Weise am Platz. Aber Europa – und hier ist es nun endgültig das EU-Europa und nicht mehr das Europa der Europäischen Menschenrechtskonvention – zieht trotz einer noch nicht ganz fertig gestellten Baustelle schon zur nächsten weiter: das sind die bildungs- und kulturbezogenen Menschenrechte. Und siehe da, auch damit setzen wir weltweit die Maßstäbe, obwohl wir auch da selber noch mitten am Denken und  Formen, Schaffen und Hoffen sind. Bitte lesen sie doch die EU-Grundrechte-Charta, dauert nicht länger als eine halbe Stunde – und ist leichter verständlich als der Sportteil der Kronenzeitung.  Und als wären wir damit selber noch immer nicht in ausreichend dünner Luft, geht Europa – und wieder ist es das ungeliebte EU-Europa – gleich noch eine weitere Zukunftsrechtsarchitektur an und verkündet erstmals den Anspruch auf  einen Schutz der Umwelt zu einem Grund- und Menschenrecht. Natürlich kann sie das nur als lex imperfecta. Aber Europa nimmt sich in einer fast schon selbstschädigenden Beseeltheit der Rettung der Umwelt an, die völlig ignoriert, dass die grossen Gegenspieler weiterhin bindungsfrei alles was sich lässt, in die Luft zu blasen beabsichtigen.

 

Das ist nun die vierte Generation der Menschenrechte: Menschenrechte, die wir zukünftigen Generationen jetzt schon zugestehen. Ja wie soll das denn eingeklagt werden können, fragen wir Europäer.innen jetzt selber schon zaghaft? Richtig gefragt, nur eben zu kleinmütig. Wenn die Europäer.innen von 1789 oder 1848 oder 1867 ähnlich gefragt hätten, weil die Antwort ja nur hätte sein können, nix da, geklagt wird da gar nichts, wenn die da verzagt geworden wären, dann wären wir nicht dort wo wir sind – und ich wage die Prognose, die ganze  Welt nicht dort, wo wir sie mit unseren europäischen rechtsideellen Vorgaben hinverführen.

 

Europa hat Recht! Einfach recht! Es kann nur diesen Weg weiter vorexerzieren. Eine Welt des 21. Jahrhunderts aufwärts mit Bombern und Bomben zur Achse des Guten gewinnen zu wollen, ist so dumm wie völlig unmöglich. Langwierige, zehrende Ausverhandlungsprozesse werden an die Stelle von militärischer Machtdurchsetzung treten. Wer aber meint, dass jetzt ein ausschließlich gegen Amerika gerichteter Seitenhieb war, irrt. Gleiches gilt für alle bis über die Zähne gerüsteten und ihre Waffen immer locker im Anschlag haltenden Kriegsbereiten. Wir vergessen nicht, dass Amerika unsere europäischen Agenden – Stichwort: Srebrenica&Co – erledigen musste, weil wir nur zugesehen haben, was sich da schon wieder einmal in Europa abspielt, und wir haben nicht vergessen, dass sich bis 1945 – auch – amerikanische Söhne sonder Zahl hingeopfert haben, um den Spuk der über Europa geschwebt hat, zu beseitigen. Irgendwer muss die Menschenrechtsarbeit erledigen und wo Genozid und Ethnozid getrieben wird, hört sich das Nichteinmischungsgebot in die Angelegenheiten anderer Staaten auf. Nur muß bis zum Alleräußersten verhandelt werden. Und wenn es zum Äussersten kommen muß, dann muß dies frei sein vom Verdacht von Nebenabsichten, denn das ruiniert jede Anwendung der Notstandsdoktrin.

 

Blanke Überlebensklugheit wird weisen, dass man diese langwierigen Prozesse von Überzeugen, von mir aus auch von Überreden, ja, und von mir aus sogar auch von Abkaufen, nur auf den Plattformen des Rechts haben wird können. Der teuerst erkaufte Frieden ist besser als ein übrigens auch nicht mehr billig zu habender Krieg. Und die Plattform für all das, erst recht für das Abkaufen, kann allemal nichts anderes sein als das Recht. Jeglicher Erwerb von was auch immer findet heute, ohne dass man darüber nur eine Sekunde nachdächte, auf der Plattform des Rechts statt und nicht mehr über vorangehende Wegnahme und die Bezahlung über Fehde.

 

So sieht der internationale Austausch von Interessen zwar bisweilen noch aus. Aber dieses Modell hat restlos ausgedient, auch wenn es sich noch nicht bis in die letzten Winkel der Welt herumgesprochen hat, dass auch dort wenigstens Völkerrecht gilt. Kommt schon noch, bitte glauben sie  es mir einfach, das liegt in der Logik der Evolution der Rechtsentwicklung.

 

In Europa ist heute so sonnenklar, dass es den Leuten schon wieder nicht mehr klar ist, dass wir ein viel viel dichteres, verbindlicheres Recht, ein staatenüberschreitendes Recht haben und sogar ein von jederfrau gegen Nationalstaaten durchsetzbares Rechts haben. Gegen Nationalstaaten bei Gerichten friedlich durchsetzbares Recht, Herrgott, das gab es in der Menschheitsgeschichte noch nie! Wir haben eine überstaatliche „Regierung“, ein überstaatliches Parlament und zwei überstaatliche Gerichtshöfe, damit Kleingesellschaften – und seien sie auch so groß wie Deutschland in seiner düstersten, selbstvergessensten Zeit – einfach nicht mehr durchdrehen können. Das ist das Modell für die Welt. Das ist die europäische Botschaft!

 

Noch etwas: Fällt eigentlich niemandem auf, dass dieses Rechts- und Verfassungsmodell Europas klammheimlich weltweit kopiert wird?

 

Der Nationalstaat der UdSSR ist zerfallen – und es hat sich ein Art föderales Vertragsmodell der Nachfolgestaaten gebildet. Das klumpt jetzt neu, aber so ist Rechtsentwicklung nun mal, gewunden.

 

Das in guter alter europäischer Manier gerne übereinander hergefallene Südamerika hat sich eine Mercosur aufgebaut. Ja was glauben sie ist das anderes als unsere frühe EWG in ihren Anfängen? Die arabische Welt überlegt, sich ein Art Strassburger Parlament abzuschauen. Afrika hat sich eine African Human Rights Charter verordent, die streckenweise schöner klingt als die EMRK, sie hat nur das schwere Manko, nicht durchsetzbar zu sein. Seit längerem wird aber verhandelt, sich auch einen Gerichtshof nach Straßburger Muster zu verordnen. Gut, wird wohl eine Weile dauern, bis das funktionieren könnte. Aber was glauben sie wo das Muster herkommt?

 

Dann: ASEAN ist eine Vertragsgebäude, bei dem man glatt auf die Idee verfallen könnte, dass die Römischen Verträge kopiert wurden. Und so geht das europäische Rechtsmodell und Rechtsfriedensmodell, ein Teilchen davon hier und ein anderes da, wie ein Buschfeuer um die Welt. Nur wir sitzen da und reden uns klein, schwach und hässlich, wir sind ärgerlich. Okay, wenn das nur jener Morgengrant sein sollte, der, um Herrn Sloterdijk von seinem „falls“ in seinem „Falls Europa erwacht“ ins weniger skeptische „wenn“ zu führen, wenn das also nur jener Grant sein sollte, wenn man morgens erwacht, dann sollte es mir noch recht sein. Aber, liebe junge Freunde, es ist längst schon Mittag – oder um es im Filmjargon mit John Wayne zu sagen – es ist „high noon“ und wir sollten jetzt allmählich anfangen uns unserer Verantwortung gerecht werden zu wollen, nämlich der des weltweit führenden Rechtskontinents.

 

Europa hat Recht! Und das, nämlich Recht, wird das intelligenteste Kulturprodukt und auch Exportprodukt, das Gesellschaften zum Erhalt ihrer selbst je entwickelt haben, zu einem Erhalt in Frieden, in wechselseitigem Respekt, in wechselseitiger Unterstützung, kurz zum Erhalt des Menschlichen an sich.

 

Bin ich nur ein abgehobener, dümmlicher Optimist, der nicht wahrnimmt, wie die Welt wirklich ausschaut? Nein, ich bin es nicht. Auch ich sehe Nachrichten.

 

Nein. Ich gehe im Denken pur ökonomisch und so grundvernünftig vor, wie schon Immanuel Kant in seinem Büchlein über den „Ewigen Frieden“, 1795. Wenn wir weiterleben wollen, bleibt uns überhaupt kein anderer Weg als der, den globalen  Rechtsfrieden haben zu müssen. Auf diesem Weg hat Europa lange genug das Kreuz der Lehre auf die eigenen Schultern geladen und keine selbstzerstörerische Torheit ausgelassen. Europa hat aber am langen Ende gelernt, hat gut gelernt.

 

Wir sind nicht mehr unter den Kulturen der Bomber. Wir sind eine Kultur der Artikel  und Paragraphen. Hoch ausdiffenziert, um in der Sprache der Evolution zu bleiben. Wir sind eine Kultur des Vertrags geworden,  und das hat im Deutschen ethymologisch mit dem Doppelsinn des Zeitwortes „sich vertragen“ zu tun.

 

Jetzt müssen wir nur noch eine weiteres replacement schaffen: Solidarität statt Souveränität. Globale Solidarität, meine ich da zuvorderst, nicht nur eine innereuropäische, wenngleich die zuallernächst stabil sein muss. Wenn das im Kopf einmal gelungen sein sollte, sieht das Fremdenrecht nicht mehr gleich so garstig aus. Und wenn wir es eines Tages verstanden haben werden müssen, dass der Fremde so fremd nicht ist, weil er liebt wie wir und lacht und weint, dann sind wir wieder ein Stück weitergekommen. Freilich, die oder der Fremde muss noch mehr dazu lernen und auf jene zugehen, um deren Schutz er flehentlich gebeten hat.

 

Mit solchen geistig-kulturellen-rechtlichen Neuimplementationen schauen wir auf den ersten Blick aus wie eine Kultur der Weicheier und Warmduscher – und das lässt viele erzürnen. Aber lassen wir uns nicht irre machen. Europa hat Recht!

 

Lassen Sie uns also unseren Zorn, aber bitte den darüber, dass es dem grossen Rest der Welt noch nicht so friedlich und gesichert ergeht wie uns, lassen sie uns also diese unsere timotischen Zorneskräfte, um noch einmal bei Sloterdijk anzuleihen, in der Sammelstelle des Auslobens und Hinaustragens der europäischen Rechtsfriedenserrungenschaften abladen. Schauen wir auf Kontinente, denen es am Wasser mangelt, an Nahrung und an  Medizin. Und lassen Sie mich dann fragen, ob wir uns im Vergleich dazu nicht doch ganz oft über die Fliege an der Wand zürnen.

 

So und jetzt wissen Sie, warum ich  Europa liebe. Nochmal, lieben ist nicht unbedingt notwendig, erinnert selbst mich selbst  zu sehr an all die martialischen Nationalhymnen. Aber haben wir bitte Respekt. Wir können schon sehr stolz sein auf unser Europa des Rechts. Recht und Freiheit, das ist unsere europäische USP in der Welt.

 

Jetzt werden wir erwachen. Wir werden uns ehestens unsere Rechte auch von unserer EU zurückholen, sie zu unserer Union machen, so wie wir im 19. und 20. Jahrhundert unsere Staaten zu unseren gemacht haben. Durch Bürgerberwegungen, durch Bürgerinitiativen, durch Bürger-Referenden. Wie in Frankreich und den Niederlanden geschehen. Ist doch gut so, auch wenn’s schad ist um den Verfassungsvertrag. Die Bürger.innen sind wieder da! Wir sind Europa. Unser ist unser europäisches Recht.

 

 

 

 

(Vortragsmanuskript 2008)

  1. Univ.Prof. Dr. Johannes W. Pichler

Vorstand des Instituts für Europäische Rechtsentwicklungen, Universität Graz, www.uni-graz.at

Direktor des Österreichischen Instituts für Rechtspolitik, IFZ, Salzburg, www.sbg.ac.at/oir

Prof. Pichler hat Europaportale aufgebaut, www.yourope.cc und www.yourhistory.cc . In Arbeit sind die Portale www.yourights.cc und www.eu-phoria.cc