Zur soft power des kulturellen Gemeinsinns

Neue Publikation: Michael Breisky – Der Gemeinsinn als Ethos des Gemeinwesens

 
Karl Friedrich Schinkel – Mittelalterliche Stadt am Fluss (Wikimedia Commons/gemeinfrei)

In der Reihe „Renovatio-Analysen“ ist eine neue Publikation mit dem Titel „Der Gemeinsinn – Das Ethos des Gemeinwesens“ erschienen. Der Rechtswissenschaftler Michael Breisky setzt sich dort in Anknüpfung an Gedanken des Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde mit dem Begriff des Gemeinsinns auseinander.

Der Gemeinsinn ist die Bereitschaft, sich für das eigene Gemeinwesen einzusetzen. Der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde sah im Gemeinsinn das verbindende Ethos, das einen Staat zu einem echten Gemeinwesen werden lasse, weil es seinen Bürgern nachhaltigen Zusammenhalt ermögliche. Der Gemeinsinn beinhalte die Bejahung des Fortbestands der eigenen kulturellen Identität sowie eine positive Grundstimmung gegenüber der eigenen Geschichte. Im europäischen Kulturraum beruhe dieses Ethos auf Christentum, Aufklärung und Humanismus als kulturellen Quellen. Staaten könnten Gemeinsinn aus eigener Kraft nicht erzeugen und Gesetze oder ein abstrakter „Verfassungspatriotismus“ ihn nicht ersetzen, wo es an ihm mangele.