2018: Pflegedienst in Utopia

2018: Pflegedienst in Utopia

Artikel im Magazin für Politik, Wirtschaft und Lebensstil FRANK & Frei, Wien, Nr. 08/18, Dezember 2018

Wie die Neuordnung von Pflegediensten aussehen könnte

Die Pflege ist eines der großen gesellschaftlichen Zukunftsthemen. Steigende

Lebenserwartung und niedrige Geburtenrate stellen Staat und Gesellschaft vor enorme

finanzielle und soziale Herausforderungen. Experten warnen sogar vor einem Systemkollaps.

Michael Breisky mit einem neuen, unkonventionellen Lösungsvorschlag.

Neulich habe ich von Utopia geträumt. Eigentlich sah es dort genau so aus wie bei uns, nur

wirkten die Utopianer etwas wifer und optimistischer als unsere Landsleute.

So waren auch die Utopianer von einer bösen Scherenentwicklung betroffen: durch

die demographische Entwicklung stieg einerseits und unaufhaltsam der Pflegebedarf;

andererseits war die Staatskassa leer und bei einer Sozialquote um die 50 % war auch

eine weitere Erhöhung der Steuerbelastung politisch nicht machbar. Da machten nun

die Steuereintreiber Utopias eine erstaunliche Entdeckung: sie fanden tatsächlich eine

höchst ergiebige Ressource, die noch völlig unbesteuert geblieben war, und die noch

dazu – welch soziales Glück! – über die gesamte Bevölkerung in ziemlich gleicher

Weise verteilt anzutreffen war. Und flugs legte die Regierung eine Steuer darauf, zum

Wohle der Pflege. Anfangs war die Mehrzahl der Utopianer natürlich dagegen, aber

schon nach einem Probelauf in einem kleinen Teil des Landes wurden Vorteile auch

auf ganz anderen Gebieten deutlich – ja das neue System verbesserte sogar die

zwischenmenschlichen Beziehungen, denn „plötzlich“ gab es wieder gesunde

Familien, und über eine Art Adoption wurde sogar die Großfamilie wiederentdeckt…

Und die neue Ressource? Das war die Zeit.

Utopia legte die neue Zeit-Steuer und Pflege-Reform nicht nur so an, dass

Überschaubarkeit hoch und Verwaltungsaufwand niedrig blieben; sondern wurde

auch sichergestellt, dass bei allen Beteiligten ein Höchstmass an individueller

Selbstbestimmung erreicht wurde. Dies gelang, indem mit Verordnung lediglich das

Ausmaß der von jedem Erwachsenen zu leistenden Pflegestunden festgelegt wurde

und das weitere behördliche Engagement auf zwei einfache Punkte beschränkt blieb:

Den Sozialämtern oblag es, den bedürftigen Menschen den Bedarf an wöchentlichen

Pflegestunden zu bestätigen; und die Finanzämter kontrollierten bei den Zeit-

Steuerpflichtigen an Hand von Bestätigungen der gepflegten Personen (oder ihrer

Angehöriger) lediglich, ob sie genug Pflegestunden abgeleistet haben – widrigenfalls

sie eine „Zeit-Ersatzsteuer“ in alter Geldesform zu zahlen hatten. Alles dazwischen,

also die Zusammenführung von Pflegern und ihren Klienten, die Festlegung der

konkreten Pflegedienste und ihre Abrechnung, musste von den Betroffenen selbst

erledigt werden.

Bei der Festlegung der im Wochendurchschnitt zu leistenden Pflegestunden wurde

zunächst der Bedarf an Pflegestunden in der gesamten Bevölkerung festgestellt und

das Ergebnis durch die Anzahl der Erwachsenen geteilt – natürlich abzüglich der

nachweislich kranken bzw. aus anderen Gründen nicht pflegefähigen Menschen, aber

einschließlich aller einigermaßen rüstigen Pensionisten. Demnach würde bei

Aufteilung des Gesamten Pflegebedarfs auf jeden Einwohner im Land theoretisch 3 ó

Stunden pro Woche kommen, was umgerechnet auf die pflegefähige Bevölkerung

dann etwa knapp 50 Minuten pro Tag ausmacht. In Anlehnung an den aus der Klima-

Politik bekannten Handel mit Emissionsrechten bestand dabei durchaus die

Möglichkeit, mit den täglichen Pflege-Verpflichtungen Handel zu treiben; sie also zu

bündeln, zu tauschen, oder gegen ein (im Vergleich zur „Zeit-Ersatzsteuer“

niedrigeres und steuerfreies) Entgelt ablösen zu lassen.

 

In der Praxis sah das neue Pflegesystem so aus:

– Als Herr A altersbedingt kränklich wurde und nicht mehr in er Lage war

seinen Single-Haushalt selbstständig zu führen, bestätigte ihm das Sozialamt

nach einer kurzen Untersuchung auf einer Pflegekarte den Anspruch auf

zumindest 7 Pflegestunden pro Woche. Mit einem befreundeten Ehepaar B

vereinbarte Herr A sodann die Übernahme dieser Pflegeleistungen, was für

Frau B die Ableistung ihrer gesamten Pflegeverpflichtung bedeutete, während

Herr B damit nur einen Teil seiner Verpflichtung erfüllen konnte; allerdings

teilte sich dieser mit seiner Schwester die Pflege einer weiteren Person, sodass

die Gesamtverpflichtung des Ehepaares B locker erfüllt wurde. Bürokratisch

waren die Dinge sehr einfach: Herr A und das Ehepaar B bestätigten sich

wechselseitig auf ihren Pflegekarten unter Angabe ihrer

Sozialversicherungsnummern die geleisteten Pflegestunden – und fertig!

– Frau C wurde nach einem Schlaganfall die höchste Pflegestufe zuerkannt, also

Tag und Nacht-Pflege mit besonderen Schwierigkeitsgraden. Dies wurde in

der Weise erledigt, dass der mobile Sozialdienst mit seinen Berufspflegern

jeden Tag vorbei kam, um höher qualifizierte Arbeiten durchzuführen – etwa

für Injektionen, Massage und Behinderten-Bäder – während die weniger

anspruchsvollen Arbeiten von drei Personen im Rahmen ihrer

Pflegeverpflichtung erbracht wurden (natürlich haben alle Utopianer schon in

der Schule die Grundlagen des Pflegedienstes gelernt); zwei von diesen

„Pflicht-Pflegern“ arbeiteten dabei länger als gesetzlich vorgeschrieben, weil

sie die Möglichkeit der entgeltlichen Übernahme der Pflegeverpflichtungen

anderer Personen genutzt hatten

– Herr D ist ein viel beschäftigter Manager, der für Pflegedienste wirklich keine

Zeit zu haben glaubt. Im ersten Jahr bezahlte er daher murrend die „Zeit-

Ersatzsteuer“, die seinem Verdienst während der Stunden seiner

Pflegeverpflichtung entsprach – also rund 10% seines Einkommens. Da ihm

das zu viel war, bezahlte er in den nächsten Jahren lieber aus seiner Tasche

etwas weniger dafür, dass jemand anderer seine ganze Pflege-Verpflichtung

übernahm.

– Der Sohn des Ehepaares B und die Tochter von Herrn D können als 18Jährige

zwischen 6 Monaten Wehrdienst oder Sozialdienst wählen, sind aber danach

4 Jahre lang von der Pflegeverpflichtung befreit.

– Frau E ist allein erziehende Mutter zweier Kleinkinder und hat einen

Halbtagsjob in Aussicht. Sie ist nicht nur von der gesetzlichen

Pflegeverpflichtung befreit sondern auch berechtigt, den Pflegedienst zur

Kinderbetreuung heranzuziehen. Allerdings werden für eine Stunde

Kinderbetreuung nur 20 Minuten Pflegedienst anerkannt.

– Herr F ist Langzeit-Arbeitsloser und Frau G eine rüstige ältere Witwe mit

Minimal-Pension; beide verdienen sich durch Übernahme von

Pflegeverpflichtungen ein schönes Zubrot – und freuen sich obendrein riesig

über das Gefühl „noch gebraucht zu werden“.

– Herr Z ist ein Sozial-Verweigerer, der im Gegensatz zu Herrn F ganz gerne

vom Arbeitslosengeld und ähnlichen Unterstützungen lebt. So kommt er auch

seiner Pflege-Verpflichtung so mangelhaft nach, dass ihm die Bestätigung der

ordnungsgemäßen Leistung verweigert wird. Es macht ihm dann zwar

zunächst nur wenig aus, dass ihm alle Sozialgelder bis auf das

Existenzminimum gekürzt werden; schon bald leidet er aber noch viel stärker

daran, sich aus einer offenbar recht fröhlichen Gemeinschaft selbst

ausgeschlossen zu haben.

Wie schon angedeutet, liegt das wichtigste Resultat dieses neuen Systems nicht in der

Sicherstellung der Pflegedienste und der Entlastung der Staatsfinanzen, sondern in

einem neuen Verständnis der Gesellschaft. Denn ein solches Pflegesystem hat

natürliche Vorwirkungen: Menschen, die das N.herrücken ihrer Pflegebedürftigkeit

spüren, werden sich bei Zeiten nicht nur nach potentiellen Pflegern umsehen; sondern

werden sie diese konkreten Menschen auch nachhaltig in „bestmöglicher“ Weise zu

behandeln wissen. So werden sie gerne Kinder betreuen, Schulwege sichern und sich

im lokalen Verschönerungsverein engagieren. In ähnlicher Weise werden sich auch

jüngere bzw. gesündere Menschen überlegen, wem in ihrem Umkreis als angenehmer

Pflege-Kandidat der Vorzug zu geben wäre. Und die Vorwirkungen gehen noch

weiter: Auch für die Frage, wo man denn „in die Jahre“ kommen will, spielt die

spätere Pflege eine wichtige Rolle, da die Auswahl an Pflegern in typischen

Pensionisten-Vierteln ja sehr beschränkt sein wird; daraus sollte sich der Trend zu

Wohngegenden mit ausgewogenem Generationen-Mix ergeben – was sich wiederum

auf die Infrastruktur günstig auswirken sollte. Selbst die Volksgesundheit profitiert;

denn wer täglich mit Pflegefällen zu tun hat, denkt mehr darüber nach, wie man

länger fit bleiben kann.

Kurz, aus ohnmächtig ausgeplünderten Steuerzahlern und um Almosen in Form von

Pflege und Kinderbetreuung einkommenden Bittstellern werden wieder „Bürger“ mit

echten Wahlmöglichkeiten; und das in der Globalisierung verlachte Prinzip der

Überschaubarkeit kommt in Politik und Gesellschaft wieder zu neuen Ehren.

 

Ja, in Utopia…..

Also alles nur Utopie? Es liegt ganz an Ihnen, werte Leser!