Europas Nachbarschaft mit Russland neu denken 

Schwierige Nachbarschafts-Bilanz

Ein Rückblick auf Europa seit dem Wendejahr 1989 zeigt: Voller Erfolg im „Zwischenraum“ Ost-Mitteleuropas und gemischte Bilanz für Russland. Zu diesem großen Nachbarn sei ohne weitere Ursachen-Forschung konstatiert:

  • Während Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik anfangs überaus erfolgreich war, hat sie sich seit der Münchner Sicherheitskonferenz 2007 laufend verschlechtert und ist seit der Krim-Besetzung in offene Konfrontation geraten;
  • Der Wechsel von Plan- zu Marktwirtschaft kam zu plötzlich, um das Wettbewerbs-Prinzip in der Bevölkerung zu verankern, und so haben vor allem Oligarchen profitiert;
  • Das Europa so wichtige Prinzip von Menschenrechten und Demokratie konnte nur Teile der russischen Eliten überzeugen, nicht aber den Großteil der russischen Bevölkerung; das zeigt die schrittweise Rücknahme dieser „westlichen“ Prinzipien: sie ist auf wenig Widerstand gestoßen.

Zusammenfassend ist Russland also seit dem Wendejahr 1989 nach kurzen Ausflügen in westliche Denkungsart in ein autoritatives Staats- und Regierungssystem zurückgekehrt.

Europa wird daher gut beraten sein, über seine langfristigen Beziehungen zu Russland nachzudenken und unabhängig vom Ausgang des Ukraine-Krieges schon jetzt einige Pflöcke einzuschlagen, die im langfristigen Interesse beider Seiten liegen sollten; denn vieles lässt sich ändern, nicht aber geographische Nachbarschaften.

Gemeinsames und Trennendes

Geopolitisch entscheidend ist hier wohl zuerst die Demographie: Die Tendenz bei Geburten und Altersstruktur ist auf beiden Seiten stark negativ; früher maßgeblich gewesene Expansionsgründe selbst nicht-militärischer Art wären bei beiden daher heute unsinnig. Beide müssen resigniert feststellen: Nur USA und China spielen uneinholbar in der obersten Liga, they rule the waves and waive the rules, wie Britannia vor 150 Jahren.  Positiv stimmt, dass sich Russland und das um die EU versammelte Europa sich bestens ergänzen.

Es gibt freilich den berühmten „kleinen Unterschied“ zwischen Russland und seinen europäischen Nachbarn: Es hat nicht die Rezeption des Römischen Rechts mitgemacht, die gleich nach dem Großen Schisma der Christenheit von 1054 begann und im 14. Jahrhundert unter der Obhut des Papstes zu ersten Höhepunkten kam. Damit entging Russland freilich auch die Grundlage des europäischen Individualismus: der „Andere“ muss immer gehört werden, und bis zum Schuldspruch hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Nur daraus konnte um 1500 vom christlichen Humanisten Giovanni Pico de Mirandola die Idee von der unveräußerlichen Würde jedes Menschen entstehen – und darauf aufbauend im Zuge der Aufklärung des 18. Jahrhunderts der rationale Humanismus und der Katalog der Menschenrechte.

In die gleiche Kerbe schlägt auch der konfessionelle Unterschied: Als Nachfahre „Ost-Roms“ installierte Russland schon sehr früh das byzantinische Staatskirchentum, also die Einheit unter dem Zaren von Staat und christlich-orthodoxer Religion. Im päpstlich gebliebenen Europa mit seinen vielen Monarchen lernte man hingegen mit den häufig kontroversen Hierarchie-Ebenen von Kirche und Staat pragmatisch umzugehen.

Vertikale und horizontale Systeme der Macht

Die Einheitlichkeit der russischen und die Differenzierungen der europäischen Real-Verfassungen hat daher zu Unterschieden im Machtverständnis und Sozialverhalten geführt: Anders als in Europa war und ist für den Russen außerhalb seines engsten Umfelds der Blockwart nebenan, die Tante in der Nomenklatura sowie der gekrönte wie der ungekrönte Zar viel wichtiger für sein eigenes Wohlbefinden als alle anonyme Mitmenschen zusammen; sein persönlicher Einsatz gilt daher vor allem dem Wohlwollen der übergeordneten Hierarchie-Ebene. Umgekehrt ist dem Europäer schon früh klar geworden, wie langfristig sein eigenes Wohlbefinden mehr von der Kooperation mit Seinesgleichen abhängt als von Liebedienerei in fragilen Hierarchien.

Der Historiker und Russland-Experte Jörg Baberowski meint daher, dass im europäischen Westen die Menschen an das Primat des Rechts glauben, weil das vor den Versuchungen der Gewalt schützt – auch wenn das eine Illusion ist, die nur im Frieden gedeihen kann. Russland mit seinem „vertikalen Machtverständnis“ ist sich dagegen „der Fragilität dieser Ordnung sehr bewusst“. Es sieht sich daher auch ständig angegriffen, insbesondere vom „horizontalen“ Machtverständnis.

Nur der Ordnung halber sei festgehalten, dass zwar das „Vertikale“ grundsätzlich zu autoritären bzw. diktatorischen Systemen neigt, wie auch das „Horizontale“ zu Demokratien und Wettbewerb – das aber nicht mit den Attributen gut und böse gleichzusetzen ist: Die Geschichte kennt sowohl weise und gerechte Diktatoren als auch Demokratien, deren totalitärer Bürokratismus es mit harten Diktaturen durchaus aufnehmen kann.

Der weitere Rahmen des Ukraine-Krieges

Vor diesem Hintergrund entstand für den Kreml durch das Streben der Ukraine nach Demokratie nach 1989 ein existentielles Problem, das nicht militärisch, sondern in seinem vertikalen System begründet ist: Gehörte doch die Ukraine historisch, kulturell und sprachlich sehr lange zum russischen Einflussraum, und spricht Russland vom allernächsten „Brudervolk“. Doch da die Ukraine sich in den letzten Jahren trotz vieler Rückschläge weiterentwickelt hat – also demokratisch, pluralistisch und europäisch orientiert, verstärkt nach 2004 und erst recht prononciert anti-russisch mit der Maidan-Revolution 2014 – ist das für das russische Regime existentiell bedrohlich geworden; wird damit doch eine Bresche in sein vertikales Regierungssystem geschlagen und zudem sein Narrativ entkräftet, Russland als slawische Gesellschaft sei „nur unter autoritärer Führung stabil“.  Ein demokratischer Nachbar mit viel „brüderlicher“ Geschichte wäre daher innenpolitisch für Russlands Regierung gefährlicher als jeder NATO-Stützpunkt in seiner Nähe – denn er könnte das eigene Volk „infizieren“. Russlands laut geäußerter Vorwurf einer „Einkreisungspolitik“ der NATO sollte also die Angst des Kremls vor Demokratisierung verschleiern und nebenbei wie im II Weltkrieg den Patriotismus anheizen.

Das führt zur Frage: was sind denn die konkreten Inhalte der westlichen Demokratie, die vertikale Systeme so sehr stören? Es sind die Menschenrechte; denn sie eröffnen auch dem untersten Untertanen die Möglichkeit, sich in einigen wichtigen Fragen gegen obere Herrschafts-Ebenen zu wenden und dabei nicht selten auch Erfolg zu haben; das verträgt sich mit vertikalen Systemen wohl genauso wenig wie Feuer und Wasser.

 

Der verfrühte Universalismus der Menschenrechte

Ein Ansatz zur Überbrückung des Gegensatzes zwischen horizontalen und vertikalen Regierungssystemen liegt also im Bereich der Menschenrechte, genauer gesagt an der Frage ihrer weltweiten Durchsetzung. Schon die Schaffung der Vereinten Nationen 1945 und erst recht die 1949 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sah Grundpfeiler horizontaler Systeme vor. Der Anspruch auf universale Geltung dieser Werte war eindeutig europäischen Ursprungs und konnte nur mit den damaligen, eindeutig pro-westlichen Mehrheitsverhältnissen der VN beschlossen werden; die Mehrheit der damaligen Weltbevölkerung wurde dabei freilich nicht berücksichtigt. Der Anspruch auf politische Universalität dieser Werte ist in heutiger Sicht daher zumindest als voreilig anzusehen.

Die gänzlich anderen kulturellen Gegebenheiten in anderen Weltteilen wurden auch 2004 in einem Dialog zwischen (damals noch) Kardinal Joseph Ratzinger und dem prominenten Atheisten Marcello Pera erkannt, und der Anspruch auf die Durchsetzung der universellen Menschenrechte als bis heute fortwirkenden Fehler gewertet. Das bestätigt auch heutigen Stand der Ethik: „Nähe“ ist Voraussetzung für die Übernahme moralischer Verantwortung; und sind deshalb Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechte nur in einem Nahverhältnis sinnvoll.

Daraus folgt:

Europa bzw. die EU soll Russland zu verstehen geben, dass es großes Interesse an friedlicher Zusammenarbeit mit Russland hat – dies auf einer neuen Basis und unbeschadet der Verurteilung des russischen Aggressionskrieges gegen die Ukraine, zu dem Europa auch in Zukunft nicht schweigen kann. Gespräche über eine solche Zusammenarbeit müssten daher unabhängig von weiterer Entwicklung und Ausgang des Ukraine-Krieges erfolgen, allein den übergeordneten Konsequenzen der unabänderlichen Nachbarschaft folgend. Eine solche Zweigleisigkeit ist gewiss sehr schwierig, aber nicht unmöglich.

Konkret liefe die hier angesprochene neue Basis der Beziehungen auf die gegenseitige Anerkennung des Prinzips der Würde legitimer, d.h. nachhaltig wirksamer Staatsregierungen hinaus; demnach ist die Tatsache international anzuerkennen, dass eine Staatsregierung die Anwendung gewisser universell gültiger Menschenrechte ablehnen kann, soweit diese mit höherwertigen gesellschaftlichen Traditionen ihres Staates nicht vereinbar sind – auch sie wollen ihren eigenen  ordre public durchgesetzt sehen.

Diese Klarstellung sollte Sorgen um eine „Infizierung“ der eigenen Staatsform mit Kultur-fremden Gedankengut zerstreuen, womit auch der Grund für die aktuellen Kriegs-ähnlichen Angriffe Russlands gegen Europa entfiele; denn der Gegensatz zwischen vertikalen und horizontalen Regierungsformen wäre nun in gegenseitigem Respekt aufgelöst, ohne Verpflichtungen aus anderen Grundregeln des Völkerrechts in Frage zu stellen. Damit schafft man auch die Gesprächsbasis für das Ausloten neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Und selbst spätere Entspannungen in der Ukraine-Frage wären möglich, sobald die Verbesserung euro-russischer Beziehungen auch an die Überwindung der kriegsbedingten Polarisierungen denken lässt.

Geltung und Durchsetzung der Menschentrechte sind zweierlei, wie zu betonen ist; und so wird Europa nicht auf ihre universelle Geltung verzichten. Der Vorhalt universell geltender Menschenrechte und der Meinungsfreiheit über leere Lippenbekenntnisse hinaus wird freilich nicht nur im Kreml als arrogante Einmischung in innere Angelegenheiten abgelehnt; auch der globale Süden lehnt ihren Vorhalt als Beleidigung seiner kulturellen Eigenständigkeit ab. Der Verzicht auf weltweite und zeitnahe Durchsetzung der Menschenrechte außerhalb der Europas sollte somit das Verhältnis zum gesamten globalen Süden einschließlich Chinas und Indiens wesentlich verbessern können – womit sich für Europa neue geopolitische Spielräume eröffnen würden.